Privates Baurecht
Auf den folgenden Themengebieten des privaten Baurechts sind wir als Anwälte schwerpunktmäßig für Sie tätig:
- Prüfung von Bauwerkverträgen
- Prüfung von Architektenverträgen
- Fragen zur VOB (Vertragsordnung für Bauleistungen)
- Anspruchsdurchsetzung und rechtliche Abwicklung innerhalb einer „ARGE“
- baurechtliche Gewährleistung
- nachbarechtliche Fragestellungen
- Prüfung von Leistungen anhand der HOAI
- allgemeines Haftungsrecht
- Fragen zur Subunternehmerhaftung
- Regieverträge und Mantelverträge