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Gebühren

Unsere Gebühren – Maximale Transparenz durch Individualvereinbarung mit Zeitkonten

Das anwaltliche Gebührenrecht eröffnet unserer Kanzlei die Möglichkeit, mit unseren Mandanten über gesonderte Vereinbarungen zu individuellen Konditionen eine beidseitig interessengerechte Übereinkunft zur Abrechnung des Mandates zu finden.

Unsere Gebühren bestimmen sich deshalb nach der jeweiligen Honorarvereinbarung, welche wir bei Annahme des Mandates mit Ihnen individuell entwerfen und besprechen. Die Abrechnung erfolgt zu Zeiteinheiten von jeweils fünf Minuten. Durch ein entsprechendes Zeitkonto („Timesheet“) wird die anfallende Arbeitszeit bei unserer anwaltlichen Tätigkeit exakt erfasst und anschließend in unserer Datenbank festgehalten. Einen Ausdruck des Zeitkontos erhalten Sie stets mit der jeweiligen Gebührenrechnung übersandt. Durch diese besondere Art der Abrechnung haben Sie Möglichkeit, die Angemessenheit des von uns je Schreiben oder je Telefonat in Rechnung gestellten Zeitaufwands selbst nachzuvollziehen.

Die Vorteile dieser Methode liegen dabei klar auf der Hand: das Zeitkonto gewährleistet stets eine deutliche Transparenz zwischen anwaltlicher Leistung und Vergütung. Die Vereinbarung selbst kann dem individuellen Arbeitsaufwand des Anwalts unter Berücksichtigung des Kosten- Nutzenverhältnisses des Mandanten flexibel angepasst werden. Besser kann dem wirtschaftlichen Interesse von Anwalt und Mandant nach dem derzeit in Deutschland geltenden Gebührenrecht nicht entsprochen werden.

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